Zeitdruck statt Information
Die Einführung ist terminiert, die Unterlagen kamen vorgestern. Für eine echte Prüfung bleibt kaum Zeit – die Zustimmung wird trotzdem erwartet.
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Für Betriebsräte & Arbeitnehmervertretungen
Ein Systemname, eine Präsentation, ein Termin für die Zustimmung. Was die Software tatsächlich protokolliert, welche Auswertungen möglich sind und was das für die Beschäftigten bedeutet, steht in keiner Folie. Ich mache es verständlich – als jemand, der solche Systeme selbst gebaut hat.
Die Situation
Beide Sätze fallen in fast jeder Verhandlung. Beide sind selten vollständig richtig. Um sie zu prüfen, braucht es jemanden, der Datenmodelle, Protokolldateien und Berechtigungskonzepte wirklich lesen kann – und der die Ergebnisse so erklärt, dass sie im Gremium besprechbar sind.
Die Einführung ist terminiert, die Unterlagen kamen vorgestern. Für eine echte Prüfung bleibt kaum Zeit – die Zustimmung wird trotzdem erwartet.
Standardsoftware bringt Reports mit, die im Projekt nie Thema waren – aber ab Tag eins verfügbar sind. Wer nicht danach fragt, erfährt nichts davon.
Ein System bewertet, sortiert oder priorisiert – und niemand kann sagen, auf welcher Grundlage. Für die Beschäftigten hat das reale Folgen.
Kolleginnen und Kollegen fragen Sie, ob ihr Arbeitsplatz sicher ist. Sie können nur weitergeben, was Sie selbst wissen – und das ist oft zu wenig.
Wie ich unterstütze
Ich komme nicht als Gegenspieler der Geschäftsführung, sondern als jemand, der die Sachebene klärt. Erfahrungsgemäß liegen die Positionen näher beieinander, als es im Streit wirkt – sobald alle über dasselbe reden.
Verstehen
Was kann die Software wirklich, was ist geplant, was wäre technisch möglich? Diese drei Fragen sauber zu trennen, ist die halbe Verhandlung.
Verhandeln
Damit Zusagen nicht nur gut klingen, sondern technisch überprüfbar sind – und im Zweifelsfall belegbar bleiben.
Vorsorgen
Digitalisierung verändert Tätigkeiten. Wer das früh benennt, kann Qualifizierung gestalten statt sie später zu fordern.
Rechtlicher Rahmen
Das Betriebsverfassungsgesetz kennt den Fall, dass ein Gremium technischen Sachverstand braucht. Zwei Stellen sind dabei besonders relevant:
Der Betriebsrat kann nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit das zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Für die Beurteilung der Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz gilt die Hinzuziehung nach Satz 2 ausdrücklich als erforderlich.
Mitzubestimmen ist bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Ob eine Software darunter fällt, entscheidet sich an ihren tatsächlichen Funktionen – genau die mache ich sichtbar.
Wichtig: Ich leiste keine Rechtsberatung und ersetze weder Ihre Anwältin noch Ihre Gewerkschaftsjuristen. Ich liefere die technische und organisatorische Grundlage, auf der juristisch sauber gearbeitet werden kann. Ob und in welcher Form eine Hinzuziehung in Ihrem Fall in Betracht kommt und wie die Kostenfrage zu regeln ist, klären Sie bitte mit Ihrer rechtlichen Beratung – die Angaben oben geben den Gesetzeswortlaut sinngemäß wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Meine Rolle
„Ein Betriebsrat, der versteht, worüber er verhandelt, ist für ein Digitalisierungsprojekt kein Hindernis, sondern die beste Absicherung, die eine Geschäftsführung bekommen kann."
Thomas ReimannPassende Praxisfälle
Ich stelle die technischen Funktionen für beide Seiten verständlich und ohne Beschönigung dar, trenne Kann, Soll und Geplant und moderiere die Sitzungen mit protokollierten Zwischenergebnissen. Alle Fälle ansehen →
Wir klären Tätigkeit für Tätigkeit, was sich tatsächlich ändert, erarbeiten eine belastbare Botschaft und schaffen Formate, in denen Fragen wirklich gestellt werden können.
Potenzialgespräche statt Spekulation: Was können und wollen die Betroffenen, wo im Haus fehlen Hände, und welche Qualifizierung führt vom einen zum anderen?
Im ersten Gespräch schauen wir gemeinsam auf das, was Ihnen vorliegt – und Sie erfahren, welche Fragen Sie stellen sollten. Kostenfrei und unverbindlich.
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