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Für Betriebsräte & Arbeitnehmervertretungen

Sie sollen beurteilen, was Ihnen niemand neutral erklärt.

Ein Systemname, eine Präsentation, ein Termin für die Zustimmung. Was die Software tatsächlich protokolliert, welche Auswertungen möglich sind und was das für die Beschäftigten bedeutet, steht in keiner Folie. Ich mache es verständlich – als jemand, der solche Systeme selbst gebaut hat.

Thomas Reimann im Gespräch mit einer Mitarbeiterin

Die Situation

Zwischen „Das kann das System gar nicht" und „Man könnte damit alles auswerten" liegt die Wahrheit.

Beide Sätze fallen in fast jeder Verhandlung. Beide sind selten vollständig richtig. Um sie zu prüfen, braucht es jemanden, der Datenmodelle, Protokolldateien und Berechtigungskonzepte wirklich lesen kann – und der die Ergebnisse so erklärt, dass sie im Gremium besprechbar sind.

TYPISCH 01

Zeitdruck statt Information

Die Einführung ist terminiert, die Unterlagen kamen vorgestern. Für eine echte Prüfung bleibt kaum Zeit – die Zustimmung wird trotzdem erwartet.

TYPISCH 02

Auswertungen, die niemand bestellt hat

Standardsoftware bringt Reports mit, die im Projekt nie Thema waren – aber ab Tag eins verfügbar sind. Wer nicht danach fragt, erfährt nichts davon.

TYPISCH 03

KI als Blackbox

Ein System bewertet, sortiert oder priorisiert – und niemand kann sagen, auf welcher Grundlage. Für die Beschäftigten hat das reale Folgen.

TYPISCH 04

Sorgen ohne Adresse

Kolleginnen und Kollegen fragen Sie, ob ihr Arbeitsplatz sicher ist. Sie können nur weitergeben, was Sie selbst wissen – und das ist oft zu wenig.

Wie ich unterstütze

Technisch belastbar. Sprachlich verständlich.

Ich komme nicht als Gegenspieler der Geschäftsführung, sondern als jemand, der die Sachebene klärt. Erfahrungsgemäß liegen die Positionen näher beieinander, als es im Streit wirkt – sobald alle über dasselbe reden.

Verstehen

Systeme einordnen

Was kann die Software wirklich, was ist geplant, was wäre technisch möglich? Diese drei Fragen sauber zu trennen, ist die halbe Verhandlung.

  • Funktionsumfang und Auswertungsmöglichkeiten prüfen
  • Protokollierung, Berechtigungen und Löschfristen bewerten
  • Verständliche Aufbereitung für das Gremium
  • Fragenkatalog an Arbeitgeber und Anbieter

Verhandeln

Sachgrundlage schaffen

Damit Zusagen nicht nur gut klingen, sondern technisch überprüfbar sind – und im Zweifelsfall belegbar bleiben.

  • Technische Formulierungshilfen für Vereinbarungen
  • Prüfkriterien, die später nachvollziehbar sind
  • Moderation gemeinsamer Sitzungen
  • Begleitung bei Anbieterterminen

Vorsorgen

Folgen für die Beschäftigten

Digitalisierung verändert Tätigkeiten. Wer das früh benennt, kann Qualifizierung gestalten statt sie später zu fordern.

  • Auswirkungen auf Tätigkeiten sichtbar machen
  • Qualifizierungsbedarfe frühzeitig benennen
  • Perspektiven für entlastete Mitarbeitende entwickeln
  • Kommunikation in die Belegschaft begleiten

Rechtlicher Rahmen

Sachverstand ist vorgesehen – auch im Gesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt den Fall, dass ein Gremium technischen Sachverstand braucht. Zwei Stellen sind dabei besonders relevant:

§ 80 ABS. 3 BETRVG

Hinzuziehung von Sachverständigen

Der Betriebsrat kann nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit das zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Für die Beurteilung der Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz gilt die Hinzuziehung nach Satz 2 ausdrücklich als erforderlich.

§ 87 ABS. 1 NR. 6 BETRVG

Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen

Mitzubestimmen ist bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Ob eine Software darunter fällt, entscheidet sich an ihren tatsächlichen Funktionen – genau die mache ich sichtbar.

Wichtig: Ich leiste keine Rechtsberatung und ersetze weder Ihre Anwältin noch Ihre Gewerkschaftsjuristen. Ich liefere die technische und organisatorische Grundlage, auf der juristisch sauber gearbeitet werden kann. Ob und in welcher Form eine Hinzuziehung in Ihrem Fall in Betracht kommt und wie die Kostenfrage zu regeln ist, klären Sie bitte mit Ihrer rechtlichen Beratung – die Angaben oben geben den Gesetzeswortlaut sinngemäß wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Meine Rolle

Wie ich es mit der Neutralität halte

Was ich nicht tue

  • Für eine Seite Munition gegen die andere sammeln
  • Rechtliche Bewertungen abgeben oder Vereinbarungen rechtlich prüfen
  • Systeme schlechtreden, um einen Auftrag zu bekommen
  • Vertrauliches aus Einzelgesprächen weitertragen

Was ich zusichere

  • Rolle, Auftraggeber und Vertraulichkeit werden vorab schriftlich geklärt – für alle sichtbar
  • Technische Aussagen belege ich nachvollziehbar, auch wenn sie unbequem sind
  • Bei Mediation gilt Allparteilichkeit: Ich arbeite für die Lösung, nicht für eine Seite
  • Wenn ich etwas nicht beurteilen kann, sage ich das – statt zu spekulieren

„Ein Betriebsrat, der versteht, worüber er verhandelt, ist für ein Digitalisierungsprojekt kein Hindernis, sondern die beste Absicherung, die eine Geschäftsführung bekommen kann."

Thomas Reimann

Passende Praxisfälle

So sieht das in der Praxis aus

„Betriebsrat und Geschäftsführung kommen bei der neuen Software nicht zusammen."

Ich stelle die technischen Funktionen für beide Seiten verständlich und ohne Beschönigung dar, trenne Kann, Soll und Geplant und moderiere die Sitzungen mit protokollierten Zwischenergebnissen. Alle Fälle ansehen →

„Die Belegschaft fragt, ob KI ihre Arbeitsplätze kostet."

Wir klären Tätigkeit für Tätigkeit, was sich tatsächlich ändert, erarbeiten eine belastbare Botschaft und schaffen Formate, in denen Fragen wirklich gestellt werden können.

„Durch die Digitalisierung wird Arbeit frei – und jetzt?"

Potenzialgespräche statt Spekulation: Was können und wollen die Betroffenen, wo im Haus fehlen Hände, und welche Qualifizierung führt vom einen zum anderen?

Bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

Im ersten Gespräch schauen wir gemeinsam auf das, was Ihnen vorliegt – und Sie erfahren, welche Fragen Sie stellen sollten. Kostenfrei und unverbindlich.

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